„If you thing compliance is expensive, try non-compliance.“ Dieser viel zitierte Satz von Paul McNulty bringt es auf den Punkt. Non-Compliance ist teuer. Aber Non-Compliance kommt auch im Alltag vor und ist kostspielig.
In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht. Traditionell konzentriert sich die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität auf Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte, die bei der Unternehmensleitung Organisations- oder Aufsichtspflichten verletzt haben. Geld- und Freiheitsstrafen drohen. Die Karriere angestellter Manager ist meist beendet, wenn ernstzunehmende Ermittlungen gegen sie bekannt werden.
Unternehmen erhalten anknüpfend an das Verfahren gegen ihre Manager Bußgelder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) von maximal 10 Mio. EUR bzw. 5 Mio. EUR bei Fahrlässigkeit. Außerdem sollen die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Verstoß abgeschöpft werden. Wirtschaftskriminalität darf sich nicht lohnen. Im Dieselskandal wurde 2018 gegen VW ein Bußgeld von insgesamt einer Milliarde Euro verhängt. Für die fahrlässige Verletzung von Aufsichtspflichten hat die Staatsanwaltschaft die höchstmögliche Summe festgesetzt: fünf Millionen Euro. Die weiteren 995 Millionen Euro wurden als wirtschaftliche Vorteile der „Diesel-Manipulationen“ abgeschöpft. Ob Geld als Strafe, als Buße oder als Vermögensabschöpfung aus dem Unternehmen abfließt, ist eine dogmatische Feinheit, die nicht in der GuV abgebildet wird. Im Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen stellt die Staatsanwaltschaft die Weichen. Schon die Aufnahme der Ermittlungen liegt in ihrem Ermessen. Compliance-Maßnahmen werden bei dieser Entscheidung und bei der Festsetzung der Geldbuße berücksichtigt.
Die Kosten von Non-Compliance beschränken sich nicht auf strafrechtliche Folgen. Der Dieselskandal war für VW mit dem Bußgeld bekanntlich nicht ausgestanden. Zivilrechtliche Schadensersatzklagen und eine Reihe von weiteren Problemen folgten.
Aufsichtsbehörden reagieren allergisch auf Non-Compliance. Ihre Aufgabe ist es, Gefahren für die Allgemeinheit abzuwehren, indem sie das geltende Recht durchsetzen. Einen Compliance-Verstoß können sie nicht einfach so hinnehmen. Behördliche Kontrollen werden also verstärkt. Im Extremfall kann eine für den Geschäftsbetrieb erforderliche Lizenz entzogen werden. Hinzu kommt der Reputationsverlust, der durch strafrechtliche Ermittlungen und erst recht durch das Bußgeld eintritt. Der gute Ruf der Firma und Marke wird massiv beeinträchtigt und das für eine lange Zeit.
Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ist das ein massives Problem. Ihr Geschäftsmodell beruht darauf, dass sie in der Region als zuverlässiger Partner bekannt sind. Allein der Reputationsverlust durch Non-Compliance kann ihre Existenz bedrohen. Bei Familienunternehmen, bei denen die Firma des Unternehmensträgers mit dem Namen des Anteilseigners übereinstimmt, drohen noch gravierendere Folgen. Sie können bei einem Skandal nicht einfach den verantwortlichen Manager entlassen. Wegen der hohen Identifikation des Unternehmens mit der Person des Unternehmers kann die Prangerwirkung schnell in die persönliche Sphäre durchschlagen und schlimmstenfalls sogar die Angehörigen treffen.
Sehr interessant
Danke!
Sehr anschauliche gut verständliche Erläuterung der Bedeutung von „non-Compliance“
Sehr gut erklärt ,auch für einen Laien der keine Ahnung von „Compliance“ hat
Vielen Dank! Ich hoffe, die anderen Beiträge sind auch interessant.